Friedhofsgebührenordnung

Gebührenordnung für den Friedhof Hohenbruch
der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde im Havelland

§ 1 Ruhefristen

Die Ruhefristen werden wie folgt festgelegt:
1. Für Erdbeisetzungen auf 20 Jahre
2. Für Urnenbeisetzungen auf 20 Jahre

§ 2 Gebührentarif

1. Grabberechtigungsgebühren (Erwerb des Nutzungsrechts lt. Nutzungsurkunde) / je Jahr
1.1. Wahlgrabstätte, Einfach-Grabstelle: 20,00 €
1.2. Wahlgrabstätte, Doppel-Grabstelle: 40,00 €
1.3. Urnenwahlgrabstätte der Größe 1m x 1m, für bis zu 4 Urnen: 25,00 €
1.4. Urnengrabstätte im Rasen, einschließlich Pflege                                                              durch die Friedhofsverwaltung: 35,00 €

2. Bestattungsgebühren
2.1. Erdbeisetzungen (Herstellen und Schließen der Gruft, mit Gruftschmuck) in Wahlgrabstätte: 950,00 €
2.2. Urnenbeisetzungen (Herstellen und Schließen der Gruft): 320,00 €

3. Leistungen bei Trauerfeiern
3.1. Benutzung der Kirche (inklusive Orgel): 100,00 €
3.2. Orgelspiel mit durch die Kirchengemeinde gestelltem Organisten: 60,00 €

4. Grabmäler, Fundamente, Holzkreuze, für die Genehmigung zum Aufstellen,
inklusive Entsorgung nach Stellenaufgabe bzw. Ablauf:
4.1. für stehende Grabmäler: 150,00 €
4.2. für liegende Grabsteine: 50,00 €
4.3. für das Aufstellen von Holzkreuzen: 10,00 €

§ 3 Gewerbliche Leistungen

Für nicht in dieser Gebührenordnung aufgeführte Leistungen gewerblicher Art (z.B. Gießen, Grabpflege, Bepflanzung, sonstige gärtnerische Arbeiten, Grabberäumung usw.) richtet sich das Entgelt nach einer besonderen Entgeltordnung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.

§ 4 Inkrafttreten

Die vorstehende Gebührenordnung tritt am 01.03.2024 in Kraft und ist zu veröffentlichen. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Erbringung der Leistung. Mit Inkrafttreten vorstehender Gebührenordnung treten alle vorhergehenden Gebührenordnungen außer Kraft.